Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB  (Stand 01.01.2013)

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gegenüber Werbeagenturen, Handelsagenturen, Druckereien und sonstigen Unternehmen.
Sie sind und auch dann gültig, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt.

Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und wenn nicht anders vereinbart max. 4 Wochen gültig. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns Berichtigungen vor.
Die Annahme eines Auftrags kann von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.  Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines von uns angenommenen Auftrags.

Preise

Grundlage jeder Auftragserteilung ist unsere Preisliste in ihrer jeweils aktuellen Fassung bzw. die von speziell abgegebenen Angebote . Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu entrichten. Alle in der Preisliste angegebenen Preise gelten ab fertig vorliegender Druckdatei. Der durch eine fehlerhafte Datenlieferung entstehende Kostenaufwand wird zusätzlich nach Aufwand berechnet. Zu den in unserer Preisliste angegebenen Druckpreisen kommen Porto-, Verpackungs- und Versicherungskosten lt. Auftragsbestätigung hinzu. Rabatte und Skonti werden nur nach vorheriger, ausdrücklicher Vereinbarung gewährt, die unserer schriftlichen Bestätigung bedarf.

Zahlung

Eine Lieferung erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nur nach Vorkasse. Wir versenden per Mail Auftragsbestätigung/Zahlungsanweisung an den Kunden. Bei Überweisungen ist die Nummer der Auftragsbestätigung stets anzugeben.  Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.  Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn wir seine Gegenansprüche anerkannt haben, diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

Vereinbarte Liefer- und Fertigungsfristen beginnen erst mit Zahlungseingang, sofern mit dem Kunden keine Lieferung auf Rechnung vereinbart wurde. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Frist das Lager verlassen hat oder die Mitteilung über die Versandfertigkeit erfolgt. Unvorhergesehene Hindernisse wie Arbeitskämpfe, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, behördliche Eingriffe und sonstige Fälle höherer Gewalt, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Schadensersatzansprüche hierfür sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Mehr- und Minderlieferungen sind bis 10% der bestellten Mengen zulässig. Es wird dann die tatsächlich gelieferte Menge berechnet. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, es wurde ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart oder es wird der Nachweis erbracht, dass die Verwendung oder Weiterveräußerung der Ware zu einem späteren Zeitpunkt unmöglich ist. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers  voraus. Sollte ein Artikel nicht lieferbar oder ohne unsere Kenntnis vom Hersteller aus dem Sortiment genommen worden sein, behalten wir uns das Recht vor, den Artikel zu stornieren und den Betrag umgehend zurück zu erstatten. Versandweg und- Mittel sind unserer Wahl zu überlassen.

Reklamationen und Haftung

Der Kunde hat unsere Leistung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und uns einen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt unsere Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Für Fehler in der Datenanlieferung oder im Manuskript bzw. in Folge Unleserlichkeit desselben wird keine Haftung übernommen. Entsprechendes gilt für Fehler, die im Korrekturabzug vom Kunden übersehen wurden. Der Kunde sichert mit der Auftragserteilung zu, dass er mit dem Druckauftrag keine Urheberrechte, Leistungsschutz- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte und keine Persönlichkeits- Namens- oder Vermögensrechte Dritter verletzt. Insoweit hat der Kunde uns von einer etwaigen Inanspruchnahme auf Grund von Unterlassungs- oder Schadensersatz-ansprüchen Dritter unter Einschluss sämtlicher Rechtsverteidigungskosten freizuhalten. Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Liegt keine vorsätzliche Vertragsverletzung vor, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzten, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 7 Tage ab Abnahme unserer Lieferung.

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.  Im Falle einer laufenden Geschäftsverbindung gilt dieser Eigentumsvorbehalt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten Waren sind ausgeschlossen.
Der Kunde ist jedoch berechtigt, unsere Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Er tritt uns für diesen Fall jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob unsere Ware ohne oder nach Verarbeitung verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Insoweit verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
In der Pfändung der Vorbehaltsware liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für alle beiderseitigen Ansprüche ausschließlich Stendal.

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